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Hier können sie die Verhaltensvereinbarung herunterladen!
„Präambel“
Unsere Schule ist Arbeits- und Lebensraum für Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen, Verwaltungs- und Reinigungskräfte.
Alle am Schulleben Beteiligten sollen ihre Persönlichkeit im sozialen, kreativen und fachlichen Bereich entfalten können.
Dafür tragen alle gemeinsam die Verantwortung, jede Person auf ihre Weise.
Damit unsere Schule ihre Aufgabe erfüllen kann, sind folgende Rahmenbedingungen notwendig:
- Wir alle sorgen für eine gute Lernatmosphäre und begegnen einander mit Respekt, Höflichkeit, Fairness und Hilfsbereitschaft.
- Um die Arbeitszeit möglichst ungestört und konzentriert nutzen zu können erscheinen wir, SchülerInnen und LehrerInnen, pünktlich zum Unterricht. Während der Unterrichtszeit verhalten sich auch alle Personen außerhalb der Unterrichtsräume ruhig.
- Wiederholte Unpünktlichkeiten von SchülerInnen können von den betroffenen LehrerInnen schriftlich festgehalten werden. Bei 50 Fehlminuten muss eine Unterrichtsstunde in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt werden.
- Gefährliche und den Unterricht störende Gegenstände bringen wir nicht in die Schule mit. Handys sind während der Unterrichtszeit auszuschalten.
- Gefährliche und den Unterricht störende Gegenstände (auch Handys) werden den SchülerInnen abgenommen und nur den Eltern zurückgegeben. Werden die Gegenstände nicht abgeholt, erfolgt die Rückgabe an die SchülerInnen am Schulschluss.
- Die Pausen zwischen den Unterrichtsstunden dienen der Erholung. Dafür bedarf es einer ruhigen Umgebung. In den Klassen herrscht deshalb Zimmerlautstärke und in den Gängen bzw. in den Pausenhallen ist das Laufen und Fußballspielen verboten.
Für die SchülerInnen, die sich in den beiden großen Pausen lieber austoben wollen, ist der Turnsaal geöffnet und beaufsichtigt.
- Das Eigentum anderer betrachten wir als ein hohes Gut. Das Schuleigentum kommt allen und somit auch jedem einzelnen zugute. Fremdes Eigentum bzw. Schuleigentum behandeln wir deshalb sorgfältig und achtsam.
Um Missbräuchen vorzubeugen werden leer stehende Klassen und andere Unterrichtsräume immer verschlossen.
- Bei Sachbeschädigungen hat der Verursacher für den Schaden aufzukommen.
- Die Klassenräume sind unser Lebens- und Arbeitsraum für einen großen Teil des Tages. Damit sich hier alle wohl fühlen können, halten wir sie sauber und ordentlich.
Aus Respekt vor der Arbeit des Reinigungspersonals vermeiden wir mutwillige Verschmutzungen und hinterlassen die Klasse nach der letzten Stunde geordnet (Sessel am Tisch, Tafel gelöscht, Jalousie oben, Fenster geschlossen, Licht abgedreht).
- SchülerInnen, die ihre Klasse in Ordnung halten, dürfen diese -nach Rücksprache mit Klassenvorstand und Direktor- individuell gestalten. (Sitzordnung, Radios, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, zusätzliche bequeme Sitzgelegenheiten …)
Mutwillige Verschmutzungen müssen vom Verursacher in der Freizeit beseitigt werden. Wenn der Verursacher der Verschmutzungen innerhalb einer Klasse nicht feststellbar ist, hat die ganze Klasse die Verschmutzungen zu beseitigen.
(Rückmeldesystem: Reinigungspersonal à Schulwart à Direktor und Klassenvorstand à SchülerInnen)
- Aus Umweltschutzgründen wird der Müll getrennt (Papier, Restmüll, Verpackung)
- (Rückmeldesystem: Reinigungspersonal à Schulwart à Direktor und Klassenvorstand à SchülerInnen)
- Aus Gründen der Sauberkeit ist das Tragen von Straßenschuhen für SchülerInnen nicht erlaubt. Den LehrerInnen wird das Tragen von Hausschuhen oder von sauberen Schulschuhen empfohlen.
- Offene Fenster stellen eine große Gefahrenquelle dar, darum ist das Sitzen auf den Fensterbänken bei geöffnetem Fenster verboten.
- Ohne Erlaubnis ist den SchülerInnen das Verlassen des Schulhauses während der Unterrichtszeit prinzipiell verboten. Eine Abmeldung bei einem/er KlassenlehrerIn ist bei zwingenden Gründen möglich.
- Das Rauchen ist laut § 12 und § 13 des Tabakgesetzes innerhalb des Schulgeländes prinzipiell verboten. Für Schüler legt der § 9 der österreichischen Schulordnung ein prinzipielles Rauchverbot während des Unterrichts bzw. bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen fest. Dieses Rauchverbot gilt bei den genannten Veranstaltungen also auch außerhalb des Schulgeländes.
Der Alkoholgenuss ist in der Schule ebenfalls prinzipiell verboten.
- Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarung werden die Eltern verständigt. Die Verständigung erfolgt durch die Lehrerperson, die den Verstoß feststellt oder durch den Klassenvorstand.
- Die normalen gesetzlichen Erziehungsmittel werden bei Verstößen (Aufforderung, Zurechtweisung, Aufforderung zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten, beratendes/belehrendes Gespräch unter Einbeziehung der Eltern, Verwarnung, Eintrag ins Klassenbuch, Versetzung in die Parallelklasse durch den Schulleiter, Androhung eines Antrages auf Ausschluss), aber auch bei Einhaltung der Regeln (positiv verstärkende Erziehungsmittel: Ermutigung, Anerkennung, Lob, Dank) ebenfalls konsequent angewandt.
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