„Präambel“

Unsere Schule ist Arbeits- und Lebensraum für Schülerinnen und Schüler, für Lehrerinnen und Lehrer, für das Verwaltungs- und Reinigungspersonal. Alle am Schulleben Beteiligten sollen ihre Persönlichkeit im sozialen, kreativen und fachlichen/beruflichen Bereich so weit wie möglich entfalten können.

Dafür tragen alle gemeinsam die Verantwortung, jede Person auf ihre eigene Weise!


Damit unsere Schule ihre Aufgaben gut erfüllen kann, sind zumindest folgende 10 Rahmenbedingungen notwendig:

  1. Wir, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sorgen für eine gute Lernatmosphäre und begegnen einander mit Respekt, Höflichkeit, Fairness und Hilfsbereitschaft.
  2. Um die Arbeitszeit möglichst ungestört und konzentriert nutzen zu können, erscheinen wir pünktlich zum Unterricht. Während der Unterrichtszeit verhalten wir uns auch außerhalb der Unterrichtsräume ruhig.
  3. Gefährliche und den Unterricht störende Gegenstände bringen wir nicht in den Unterricht mit.
  4. Unsere Schule soll ein Ort des Lernens und der zwischenmenschlichen Kommunikation Um dafür möglichst offen und konzentriert zu sein verzichten wir, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, während des Vormittagsunterrichts und in den Pausen so weit wie möglich auf unser Handy!
    Die Schülerinnen und Schüler der 1. -4. Klassen verwahren ihr Handy so, dass es von 7:30 Uhr bis zum Ende der letzten Unterrichtsstunde nicht präsent ist, d.h. es ist ausgeschaltet in der Schultasche bzw. im Spind oder auch zu Hause.
    Die Schülerinnen und Schüler der 5. – 8. Klassen verwahren ihr Handy während der Unterrichtsstunden so, dass es nicht präsent ist.
    In allen Klassen darf das Handy nach Anordnung der Lehrerin bzw. des Lehrers natürlich als Unterrichtsmedium verwendet werden.
    Diese Regeln gelten analog für alle ähnlichen technischen Geräte, z.B. Laptops, Tablet, Smart-Watch, etc.!
  5. Die Pausen zwischen den Unterrichtsstunden dienen der Erholung. Dafür bedarf es einer ruhigen Umgebung. In den Klassenräumen halten wir deshalb Zimmerlautstärke
    Um uns und andere nicht zu gefährden oder zu verletzen laufen wir auf den Gängen und in der Pausenhalle nicht und spielen hier auch nicht mit Bällen.
    Für Schülerinnen und Schüler, die sich in den beiden großen Pausen lieber austoben wollen, ist der Turnsaal geöffnet und beaufsichtigt. In der ersten großen Pause kann auch der Garderobenbereich zum maßvollen Laufen und Spielen genützt werden.
  6. Das Eigentum anderer betrachten wir als hohes Gut, daher behandeln wir es sorgsam und vorsichtig. Wird Eigentum der Schule oder von Mitschüler/innen beschädigt oder zerstört, muss der entstandene Schaden finanziell abgegolten
    Zum Schutz des Privateigentums in den Klassen werden leerstehende Unterrichtsräume von der Gangaufsicht verschlossen. Die Schülerinnen und Schüler machen die Gangaufsichten, wenn sie als Letzte die Klassen verlassen, darauf aufmerksam.
  7. Die Unterrichtsräume sind unsere Lebens- und Arbeitsbereiche für einen großen Teil des Tages. Damit sich hier alle wohl fühlen können, halten wir sie sauber und ordentlich.
    Aus Respekt vor der Arbeit des Reinigungspersonals unterlassen wir mutwillige Verschmutzungen und hinterlassen die Unterrichtsräume nach der letzten Stunde in einem ordentlichen Zustand: Sessel auf den Tischen, Tafel gelöscht, Jalousie hochgelassen, Fenster geschlossen, Licht abgedreht.
    Aus Umweltschutzgründen trennen wir den Müll: Papier, Verpackung, Metall, Biomüll, Restmüll
    Den Klassenordnern, die vom Klassenvorstand wochenweise einzuteilen sind, kommt hier eine besondere Aufgabe und Verantwortung
  8. Bei mehrmaligem Fehlverhalten in den bei 7. angesprochenen Punkten werden die Schüler/innen zu Wiedergutmachungsdiensten herangezogen. Diese können in Absprache mit den Erziehungsberechtigten auch nach der 6. Stunde anberaumt werden. Umgekehrt können Klassen, deren Räume über einen längeren Zeitraum in besonders sauberem Zustand vorgefunden werden, mit Vergünstigungen rechnen. [ … ]
  9. Aus Gründen der Sauberkeit tragen Schülerinnen und Schüler im Schulhaus keine Straßenschuhe.
    An Tagen mit guter Witterung kann von der Direktion das Tragen von Straßenschuhen während des Schultages gestattet werden. Dies wird morgens durch Anschlag im Eingangsbereich der Schule kenntlich gemacht.
    Aus Gründen der Hygiene sollten Schülerinnen und Schüler Hausschuhe tragen. Lehrerinnen und Lehrer tragen ebenfalls Hauschuhe oder saubere Straßenschuhe.
  10. Offene Fenster stellen in der Pause eine große Gefahrenquelle dar, wir schließen oder kippen die Fenster deswegen während der Pause. Aus Sicherheitsgründen sitzen oder liegen wir nicht auf den Fensterbänken oder Fensterstangen.
  11. Wir verpflichten uns außerdem, uns genau an die jeweils gültigen Vorgaben zur Einhaltung der Hygienebestimmungen zu halten.

Weitere notwendige schulrechtliche Bestimmungen

  • Wegen der bestehenden Aufsichtspflicht ist den Schülerinnen und Schülern das Verlassen des Schulhauses während der Unterrichtszeit prinzipiell verboten. In der Mittagspause ist den Schülern der Oberstufe das Verlassen der Schule erlaubt.
    Eine Abmeldung bei einer Klassenlehrerin/einem Klassenlehrer, dem Klassenvorstand oder in der Direktion ist im Krankheitsfall und bei anderen zwingenden Gründen möglich. Kranke Schüler müssen abgeholt werden und dürfen den Nachhauseweg nicht ohne Aufsichtsperson antreten. Bei einer ausdrücklichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigen (telefonisch oder schriftlich) kann hier eine Ausnahme gemacht werden
  • Bei unentschuldigt versäumten Unterrichtsstunden oder sonstigen unentschuldigt versäumten Pflichten besteht für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer prinzipiell die Möglichkeit diese Zeit bzw. diese Pflichten in der unterrichtsfreien Zeit am Nachmittag nachholen zu lassen. Diese Regelung gilt auch für wiederholtes Zu-spät-Kommen.
  • Das Rauchen ist laut §12 und §13 des Tabakgesetzes innerhalb des Schulhauses bzw. Schulgeländes für alle Personen verboten. Ebenso untersagt sind das Mitbringen und der Konsum von Tabakerzeugnissen wie Kautabak/Snus und tabakfreien Nikotinprodukten. Für Schülerinnen und Schüler legt der §9 der österreichischen Schulordnung auch für alle Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen ein prinzipielles Rauchverbot
    Der Alkoholgenuss ist Schülerinnen und Schülern im Schulhaus und auch bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen prinzipiell untersagt.

Die Verhaltenspyramide

Um die Wichtigkeit der oben genannten Regeln für das Zusammenleben in der Schule und die Verantwortung jedes Einzelnen hervorzuheben, sind Konsequenzen bei Verstößen unbedingt notwendig.

  • Die Verhaltenspyramide legt in Form von sechs Stufen den Zusammenhang zwischen bestimmten Verhaltensweisen und Konsequenzen Sie zeigt also beispielhaft und systematisch auf, mit welchen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarung zu rechnen ist.
  • Häufige bzw. fortgesetzte Verstöße führen zu einer Einordnung in einer höheren Stufe. Bei den in jeder Stufe vorgesehenen Gesprächen sollen Vereinbarungen getroffen werden, bei deren Nichteinhaltung automatisch eine Zuordnung in die nächste Stufe erfolgt
  • Im Einzelfall werden Wiedergutmachungen oder positive Verhaltensänderungen bei der Einstufung in der Verhaltenspyramide berücksichtigt.
  • Ein Plakat mit der Verhaltenspyramide ist in allen Klassen auszuhängen.

Verhaltenspyramide