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Die Versammlungsfreiheit ist grundrechtlich geschützt. * Ein absolutes Bettelverbot wäre verfassungswidrig. * Kreuze dürfen in öffentlichen Kindergärten angebracht werden. * Der Bundespräsident kann Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes exekutieren, also mittels Behörden durchsetzen …

Am 6. Mai 2021 besuchte eine Gruppe des Kurses „Alles, was Recht ist“ eine Wanderausstellung des Verfassungsgerichtshofes am Leobener Hauptplatz.

 

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Die Teilnehmer, die sich derzeit im Rahmen des Kurses auch mit Grundrechten beschäftigen, erhielten zunächst von einem aktiven Verfassungsrichter, Dr. Johannes Schnizer, eine Einführung in die Arbeit des Höchstgerichts.

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Im Anschluss besuchten sie selbständig die Ausstellung und machten Fotos von Erkenntnissen, die ihnen interessant erschienen.
In weiterer Folge werden Grund- und Freiheitsrechte dann auch anhand alltagsbezogener Fälle im Unterricht thematisiert und diskutiert. Von den eben gelockerten „Ausgangsbeschränkungen“ bis zum „Grünen Pass“: An Themen, die auch junge Menschen zu rechtspolitischen Debatten einladen mangelt es gerade in diesen herausfordernden Monaten nicht.

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